PW-Haustechnik Peter Wetzel
Ihr Fachgroßhandelspartner und Spezialist für Energiekonzepte in der Bodenseeregion
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PW-Haustechnik Peter Wetzel

PW-Haustechnik Peter Wetzel · Inhaber Peter Wetzel · Seesteig 10 · 88149 Nonnenhorn · Telefon 08382 888260 · info@pwhaustechnik.de · USt-IdNr. DE814877255
Energieberatung: Marius Wetzel, Energieberater; er erbringt und verantwortet die Leistungen der Energieberatung fachlich für PW-Haustechnik · energieberatung@pwhaustechnik.de · Mobil +49 176 70810705


Teil A — Für alle Verträge

A1 Geltung und Rangfolge
A1.1 Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht unterschieden wird. Teil B gilt für Leistungen der Energieberatung, Teil C für die Lieferung von Waren; Waren liefern wir nur an Unternehmer.
A1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
A1.3 Es gelten in dieser Reihenfolge: individuelle Vereinbarungen, Angebot oder Auftragsbestätigung einschließlich Leistungsbeschreibung, diese AGB, das Gesetz.

A2 Vertragsschluss und Kommunikation
A2.1 Der Vertrag kommt mit der Annahme unseres Angebots in Textform zustande, insbesondere per E-Mail, oder mit unserer Auftragsbestätigung. Ein Vertragsschluss über eine Bestellfunktion auf unserer Webseite findet nicht statt.
A2.2 Für Erklärungen beider Seiten genügt die Textform, insbesondere E-Mail.

A3 Zahlung
A3.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und gegenüber Unternehmern die gesetzliche Pauschale (§ 288 BGB).
A3.2 Ein Unternehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

A4 Haftung
A4.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
A4.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Kunde vertrauen darf, und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
A4.3 Für Leistungen der Energieberatung (Teil B) ist die Haftung gegenüber Unternehmern in den Fällen der Ziffer A4.2 je Schadensfall begrenzt auf 3.000.000 € für Sachschäden und auf 300.000 € für reine Vermögensschäden, also Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, etwa entgangene Fördermittel.
A4.4 Diese Begrenzungen gelten auch für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

A5 Datenschutz

Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung unter pwhaustechnik.de/datenschutz.

A6 Streitbeilegung, Gerichtsstand, Recht
A6.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für Nonnenhorn zuständige Gericht; Erfüllungsort ist Nonnenhorn. Für Verbraucher gilt das Gesetz.
A6.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
A6.3 Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

A7 Schlussbestimmungen
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen tritt das Gesetz.

Teil B — Energieberatung
B1 Leistungen
B1.1 Teil B gilt für Energieberatung, individuelle Sanierungsfahrpläne, Fachplanung und Baubegleitung, Nachweise, Heizlast- und Auslegungsberechnungen, Förderservice und verwandte Leistungen („Leistungen").
B1.2 Umfang und Ergebnis ergeben sich aus dem Angebot und der beigefügten Leistungsbeschreibung. Bauüberwachung, Bauleitung, Ausführungsplanung, Rechnungsprüfung und Koordination von Handwerkern schulden wir nur, wenn das Angebot sie ausdrücklich nennt.
B1.3 Beratung ist Dienstleistung: geschuldet ist fachgerechte Tätigkeit, kein wirtschaftlicher oder energetischer Erfolg. Abgeschlossene Ergebnisse wie Nachweise, Berechnungen, Sanierungsfahrpläne und Bestätigungen gegenüber Förderstellen sind Werkleistungen. Enthält ein Auftrag beides, gilt das jeweilige Recht für den jeweiligen Teil; die Zuordnung ergibt sich aus dem Angebot.
B1.4 Berechnungen und Prognosen zu Verbrauch, Einsparung und Wirtschaftlichkeit beruhen auf Normrandbedingungen und Annahmen; tatsächliches Nutzerverhalten, Witterung und Energiepreise können abweichen.
B1.5 Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
B1.6 Wir dürfen geeignete Nachunternehmer einsetzen, etwa für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Unsere Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt unverändert.
B1.7 Einsatz künstlicher Intelligenz: Zur Aufbereitung von Unterlagen, für Abschriften und für Textentwürfe setzen wir KI-gestützte Dienste ein. Die KI bewertet keine Personen und trifft keine Entscheidungen; jede fachliche Beurteilung, Empfehlung und Unterschrift stammt vom Energieberater. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

B2 Auftrag
B2.1 Verbraucher erhalten mit jedem Angebot unsere AGB, die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular und die Datenschutzhinweise.
B2.2 Wird der Auftrag beim Termin vor Ort erteilt, senden wir das Angebot mit diesen Unterlagen vorher per E-Mail, wenn der Auftraggeber damit einverstanden ist; er nimmt per Antwort-E-Mail an. Andernfalls erhält er die Unterlagen auf Papier und eine Abschrift des unterschriebenen Auftrags.
B2.3 Angebote sind 30 Tage ab Datum annehmbar, soweit das Angebot nichts anderes nennt.

B3 Mitwirkung des Auftraggebers
B3.1 Der Auftraggeber stellt die für die Leistung nötigen Angaben und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Pläne, Verbrauchsabrechnungen, Angebote, Rechnungen, Herstellerunterlagen) und ermöglicht den Zugang zum Gebäude.
B3.2 Änderungen an der geplanten Maßnahme — anderes Produkt, andere Ausführung, anderer Zeitplan — teilt er unverzüglich mit; sie können Förderfähigkeit und Nachweise betreffen.
B3.3 Mehraufwand aus unvollständigen oder verspäteten Angaben wird zusätzlich vergütet, soweit das Angebot dafür eine Vergütung vorsieht.

B4 Termine
Termine und Fristen sind verbindlich, wenn wir sie in Textform bestätigt haben. Sie verschieben sich angemessen, soweit Mitwirkung fehlt oder der Auftraggeber den Leistungsumfang ändert.

B5 Vergütung
B5.1 Es gilt die im Angebot genannte Vergütung; gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer.
B5.2 Wir können Abschläge nach erbrachten Teilleistungen verlangen.

B6 Abnahme und Mängel bei Werkleistungen
B6.1 Gegenüber Unternehmern können wir nach Fertigstellung in Textform eine angemessene Frist zur Abnahme setzen; das Werk gilt als abgenommen, wenn innerhalb der Frist keine Abnahmeverweigerung unter Angabe mindestens eines Mangels erfolgt. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung; wir weisen dabei in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hin.
B6.2 Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

B7 Förderung
B7.1 Über Förderanträge entscheiden die Förderstellen. Eine Bewilligung oder einen bestimmten Förderbetrag schulden wir nicht. Maßgeblich sind die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
B7.2 Das Angebot legt fest, welche Förderleistungen wir übernehmen — etwa Bestätigung zum Antrag, Antragstellung als Bevollmächtigte, Fristenüberwachung, technischer Projektnachweis, Verwendungsnachweis. Für diese Leistungen tragen wir die Verantwortung nach diesen AGB: fachlich richtig, vollständig und — soweit wir eine Frist übernommen haben — rechtzeitig.
B7.3 Beim Auftraggeber bleibt, was nur er tun oder wissen kann: wahrheitsgemäße und vollständige Angaben, rechtzeitige Vorlage von Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweisen, Mitteilung von Änderungen nach Ziffer B3.2, Mitwirkung an Bescheiden und Rückfragen der Förderstelle, und kein Beginn der Maßnahme vor der jeweils erforderlichen Antragstellung oder Zusage. Fristen, deren Überwachung das Angebot nicht uns zuweist, überwacht der Auftraggeber; wir weisen ihn bei Übergabe unserer Leistung auf die uns bekannten Fristen hin.
B7.4 Ein Vertragsschluss mit einem ausführenden Fachunternehmen vor Antragstellung kann förderschädlich sein. Wir weisen im Angebot darauf hin, wenn das für die Maßnahme zutrifft.

B8 Nutzungsrechte
B8.1 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung das einfache Recht, unsere Arbeitsergebnisse für das beauftragte Objekt zu nutzen und an Förderstellen, Behörden und ausführende Fachunternehmen weiterzugeben.
B8.2 Rechenmodelle und Projektdateien schulden wir nur, wenn das Angebot sie nennt.

B9 Berufshaftpflicht
Für die Energieberatung besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland.

B10 Kündigung
B10.1 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten.
B10.2 Kündigt der Auftraggeber einen werkvertraglichen Teil vor Fertigstellung, gilt § 648 BGB. Bei dienstvertraglichen Teilen werden die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen vergütet.

B11 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder per Fernkommunikation geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular erhält der Verbraucher mit dem Angebot.

B12 Referenzen
Den Namen eines Unternehmers und eine Kurzbeschreibung des Projekts nennen wir als Referenz, solange er nicht in Textform widerspricht. Bei Verbrauchern nur mit vorheriger Zustimmung oder ohne Personenbezug.

B13 Dokumentation des Vor-Ort-Termins
B13.1 Beim Vor-Ort-Termin spricht der Energieberater seine eigenen Beobachtungen zu Gebäude und Anlagentechnik als Diktat ein; das Gespräch mit dem Auftraggeber wird dabei nicht aufgenommen. Wird versehentlich eine andere Person mitaufgenommen, wird die Aufnahme gelöscht, bevor sie übertragen wird.
B13.2 Das Diktat wird von einem externen Dienst abgeschrieben und zusammengefasst und mit einem KI-Assistenten zu unserer Arbeitsunterlage über Gebäude und Anlagentechnik aufbereitet.
B13.3 Tonaufnahme, Abschrift und Zusammenfassung beim Anbieter löschen wir, sobald unsere Arbeitsunterlage daraus erstellt ist.

Teil C — Handel (Lieferung von Waren an Unternehmer)
C1 Geltung
C1.1 Teil C gilt für den Verkauf und die Lieferung von Waren der Haustechnik (Heizung, Sanitär, Installation und Zubehör). Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer, insbesondere Installationsbetriebe; Bestellungen per Telefon, E-Mail oder Fax nehmen wir nur von Unternehmern an.
C1.2 Diese AGB gelten auch für künftige Lieferungen an denselben Kunden, wenn wir in Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung auf sie hingewiesen haben.

C2 Preise
C2.1 Es gelten die Preise des Angebots oder der Auftragsbestätigung, sonst unsere bei Vertragsschluss gültige Preisliste.
C2.2 Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer, Fracht und Verpackung.

C3 Lieferung und Gefahrübergang
C3.1 Liefertermine sind verbindlich, wenn wir sie in Textform zugesagt haben. Liefert unser Vorlieferant trotz rechtzeitiger Bestellung nicht, informieren wir den Kunden unverzüglich; beide Seiten können dann vom Vertrag zurücktreten, bereits Gezahltes erstatten wir unverzüglich.
C3.2 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Versanddienstleister oder an den Abholer über.
C3.3 Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind.

C4 Sonderbestellungen
Ware, die wir auf Wunsch des Kunden eigens beim Hersteller bestellen, nehmen wir nur nach Vereinbarung zurück. Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

C5 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

C6 Mängel
C6.1 Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware nach § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen.
C6.2 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung — ausgenommen Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben; dafür gilt die gesetzliche Frist. Die Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer A4.1 und nicht für Rückgriffsansprüche in der Lieferkette nach §§ 445a, 445b, 478 BGB; für sie gelten die gesetzlichen Fristen.
C6.3 Herstellergarantien gelten nach den Bedingungen des Herstellers neben den gesetzlichen Rechten.

Stand 13.10.2026, Nonnenhorn

 

 
 
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